VDTF-Seminare als Fortbildung bzw. Mitarbeiterschulung im Sinne von ISO 9001:2015 Kapitel 7.2. Kompetenz

Die Seminare, Fortbildungsveranstaltungen und Konferenzen des VDTF dienen dem Austausch neuester Erkenntnisse bei der Produktion und dem Vertrieb von Textilien. Die Teilnahme könnte deshalb als berufliche Fortbildung im Sinne von § 1 Berufsbildungsgesetz (BBIG) gelten und steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Außerdem fordert ISO 9001:2015 im Kapitel 7.2. Kompetenz die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern*innen zum aktuellen Stand der Technik. Bei Bedarf können Teilnahmezertifikate ausgestellt werden.