Die Seminare, Fortbildungsveranstaltungen und Konferenzen des VDTF dienen dem Austausch neuester Erkenntnisse bei der Produktion und dem Vertrieb von Textilien. Die Teilnahme könnte deshalb als berufliche Fortbildung im Sinne von § 1 Berufsbildungsgesetz (BBIG) gelten und steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Außerdem fordert ISO 9001:2015 im Kapitel 7.2. Kompetenz die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern*innen zum aktuellen Stand der Technik. Bei Bedarf können Teilnahmezertifikate ausgestellt werden.
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